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07.02.2020 10:55 Alter: 4 yrs
Kategorie: GKV-Szene, Medien & Internet, Praxisfinanzen, Praxismanagement

KBV: Sicherheitsrichtlinie ist Chance und Risiko zugleich

Kriedel befürchtet „enorme Investitionskosten“


 

 

Klare Vorgaben sollen Ärzte und Psychotherapeuten künftig dabei unterstützen, sensible Gesundheitsdaten in ihrer Praxis noch besser zu schützen. Der Gesetzgeber hat dazu die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) beauftragt, bis Ende Juni eine Sicherheitsrichtlinie zu erarbeiten. Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel sieht darin Chancen und Risiken zugleich.

 

Es sei heute selbstverständlich, dass sich jeder Arzt, jeder Psychotherapeut und jeder Zahnarzt darum kümmere, „dass die medizinischen Daten seiner Praxis höchstmöglich geschützt werden“, sagte Kriedel in einem Video-Interview mit KV-on. Dafür gebe es derzeit jedoch keinen konkreten Rahmen. Mit der Sicherheitsrichtlinie soll ein solcher geschaffen werden. „Das ist die große Chance“, betonte er.

 

Finanzierung zusätzlicher Investitionskosten

 

Kriedel befürchtet, dass auf die Ärzte und Psychotherapeuten enorme Investitionskosten zukommen könnten. Auch wenn jetzt schon die Sicherheit in den Praxen gewährleistet sei, könne durch „gewisse Normen“ mehr Aufwand entstehen. Dieser zusätzliche Investitionsaufwand müsse von den Krankenkassen finanziert werden, fordert er.

 

Das betrifft Kriedel zufolge insbesondere den Check, ob die jeweilige Praxis den Standard der Sicherheitsrichtlinie erfüllt, aber auch die Telematikinfrastruktur (TI). Viele Ärzte hätten in der Vergangenheit aus Sicherheitsgründen ganz auf einen Internetanschluss in ihrer Praxis verzichtet. Nunmehr seien sie verpflichtet, sich an die TI anzuschließen. Das bedeute, „dass sie ganz andere Sicherheitsmaßnahmen vornehmen müssen, die sie vorher, weil sie mit ihrer Praxis abgeschottet waren, nicht hatten.“

 

Der Gesetzgeber hat mit dem Digitale Versorgung-Gesetz die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung beauftragt, eine Datensicherheitsrichtlinie für alle Praxen zu entwickeln. Darin sollen die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit verbindlich festgelegt sein. Die Richtlinie muss im Einvernahmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt und jährlich aktualisiert werden.

 

Quelle: KZBV-„Praxisnachrichten“ am 6. Februar 2020